Alle fünf Jahre müssen Berufskraftfahrer 35 Stunden Weiterbildung nachweisen — sonst ist der Führerschein zur gewerblichen Nutzung weg. Die Kosten von 300 bis 600 Euro trägt in der Regel der Arbeitgeber. Aber was, wenn der Chef sich weigert, oder du selbstständig bist? Theoretisch gibt es den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit. Praktisch ist der Weg dorthin ein Hindernislauf.
Grundsätzlich können Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer und geringqualifizierte Beschäftigte einen Bildungsgutschein beantragen. Für angestellte LKW-Fahrer ist das oft der falsche Topf — hier greift das Qualifizierungschancengesetz, das Zuschüsse für Weiterbildungen im bestehenden Arbeitsverhältnis vorsieht. Der Arbeitgeber muss den Antrag stellen, nicht der Fahrer.
Für Selbstständige und arbeitssuchende Fahrer ist der Bildungsgutschein der richtige Weg. Aber: Die BKF-Weiterbildung gilt der Arbeitsagentur nicht automatisch als förderfähig. Der Träger muss AZAV-zertifiziert sein, und du brauchst eine Zusage VOR Kursbeginn.
Im BrummiOnline-Forum berichten Fahrer, dass die Realität ernüchternd aussieht: Ein Nutzer schildert, dass sein Sachbearbeiter die 35 Stunden BKF als "zu kurz für eine Umschulung" abgelehnt habe. Ein anderer bekam zwar einen Gutschein, aber nur für einen Träger 80 Kilometer entfernt — ohne Fahrtkostenerstattung. Und einige Fahrschulen nehmen Bildungsgutscheine gar nicht erst an, weil die Abrechnung mit der Arbeitsagentur zu aufwändig sei. Das System funktioniert auf dem Papier, scheitert aber an der Umsetzung.
Heißt für dich: Wenn dein alter BKF-Nachweis im kommenden Jahr abläuft und dein Chef die Kosten nicht übernehmen will — fang JETZT an zu planen. Die Wartezeiten bei der Arbeitsagentur sind lang, und viele Fahrschulen haben volle Kurse. Ruf nicht zwei Wochen vor Ablauf an, sondern drei Monate vorher.
Frag bei der Fahrschule direkt, ob sie Bildungsgutscheine akzeptieren. Frag deinen Chef schriftlich nach der Kostenübernahme — ein "das klären wir später" auf dem Hof zählt nicht. Und wenn du selbstständig bist: Leg die 500 Euro monatlich zurück, dann tut's nicht weh, falls der Gutschein abgelehnt wird.
→ Original-Diskussion im BrummiOnline Forum
→ Quelle: Bundesagentur für Arbeit — Qualifizierungschancengesetz
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