Seit Juli 2024 sind Notbremsassistent, Spurhaltewarner und intelligente Geschwindigkeitsanpassung für neue LKW-Typgenehmigungen Pflicht. Ab 2026 kommen Totwinkel-Assistent und Reifendruckkontrolle dazu. Die EU macht Ernst mit der Vision Zero — aber die juristische Frage, die Fahrer und Spediteure umtreibt, ist noch nicht geklärt: Wer haftet, wenn das Assistenzsystem einen Fehler macht?
Nach deutschem Recht haftet grundsätzlich der Fahrzeugführer (§ 18 StVG). Das Assistenzsystem ist ein Hilfsmittel, kein Ersatz für die Fahrerverantwortung. Wer sich blind darauf verlässt, handelt fahrlässig. ABER: Wenn ein nachweisbarer technischer Defekt vorliegt — ein Softwarefehler, den der Hersteller kannte und nicht behoben hat — kommt eine Produkthaftung des Herstellers in Betracht (§ 1 ProdHaftG).
Das Problem: Den Fehler nachzuweisen ist praktisch unmöglich. Du müsstest die Blackbox-Daten auslesen, ein technisches Gutachten erstellen lassen und gegen die Rechtsabteilung von Daimler oder MAN antreten. Ein Fahrer, der nach einem Unfall am Straßenrand steht, hat diese Mittel nicht.
Im BrummiOnline-Forum diskutieren Fahrer genau dieses Szenario. Ein Nutzer schildert, dass sein Spurhalteassistent bei einer Baustelle mit provisorischen gelben Markierungen "verwirrt" war und nach links gelenkt hat — zum Glück ohne Unfall. Ein anderer berichtet von einem Abstandsregeltempomat, der bei Starkregen die Sensoren abschaltete und mit einer Fehlermeldung den Fahrer ablenkte, genau in dem Moment, in dem er den Assistenten gebraucht hätte.
Der Tenor: Die Systeme sind gut gemeint, aber die Haftungsfrage ist ein schwarzes Loch. Fahrer befürchten, dass sie im Zweifel allein dastehen — Assistenzsystem hin oder her.
Heißt für dich: Verlass dich nie darauf, dass der Assistent deinen Job macht. Bei Baustellen, verwitterten Markierungen oder Starkregen — übernimm selbst. Schalt den Spurhalteassistenten ab, wenn du merkst, dass er die Fahrbahnmarkierung nicht sauber erkennt. Der Knopf dafür ist meist links neben dem Lenkrad.
Und falls doch was passiert: Dokumentier sofort, was das System gemacht hat. Mach Fotos von der Situation, notier die Uhrzeit, lass dir vom Arbeitgeber die Fahrzeugdaten der letzten Minuten aushändigen. Ohne Beweise bist du der Dumme — mit Beweisen hast du zumindest eine Chance.
→ Original-Diskussion im BrummiOnline Forum
→ Quelle: EU-Verordnung 2019/2144 — Fahrzeugsicherheit
→ Quelle: § 18 StVG — Haftung des Fahrzeugführers
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