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Fahrer-Leben

Fahrer-Frage: Chef zahlt BKF-Weiterbildung nicht — und jetzt?

24. Juni 2026 · Fahrer-Frage

Die Frage aus dem Forum (sinngemäß): „Mein Chef weigert sich, die 35 Stunden BKF-Weiterbildung zu zahlen. Muss ich das selbst machen? Was passiert, wenn ich ohne gültige Weiterbildung unterwegs bin?"

Na, da haben wir wieder das klassische „Der Chef ist schuld, aber du darfst nicht fahren"-Problem. Kurz gesagt: Dein Chef spielt hier auf „Ich hab keine Lust" und du bist derjenige, der dann bei der Kontrolle die Parade einsteckt. Das ist so, als würde die Firma den TÜV nicht bezahlen und du müsstest dann erklären, warum der Wagen nicht fährt – nur dass die Strafe eben nicht nur beim Chef landet, sondern direkt in deinem Geldbeutel.

Wer muss eigentlich zahlen?

Kommt drauf an — und das ist genau das Problem. § 5 BKrFQG sagt: Der Unternehmer ist für die Qualifikation seiner Fahrer verantwortlich. Aber in der Praxis gibt's drei Szenarien:

1. Der Chef ordnet es an: Wenn dein Arbeitgeber verlangt, dass du die Module machst, um weiter für ihn zu fahren — dann MUSS er zahlen UND dich für die Schulungszeit freistellen. Das ist der klare Fall.

2. Es geht um deine Grundqualifikation: Brauchst du die Module, um den Beruf überhaupt ausüben zu können (z.B. Führerscheinerweiterung, erstmaliger Erwerb der Schlüsselzahl 95) — dann bleibst du drauf sitzen, wenn vertraglich nichts anderes geregelt ist.

3. Dein Vertrag regelt es: Tarifverträge und Arbeitsverträge können Übernahme oder Beteiligung festschreiben. Bevor du mit dem Chef streitest: Lies deinen Vertrag.

Und was viele nicht wissen: Wenn du selbst zahlen musst, kannst du die Kosten steuerlich absetzen — Weiterbildungskosten in der Steuererklärung angeben.

Was passiert, wenn die Kasse leer bleibt?

Wenn die Polizei oder das BALM vor der Tür stehen und merken, dass die Weiterbildung fehlt, dann geben die sich nicht mit „Der Chef hat die Kohle nicht überwiesen" zufrieden. Dann wird's ernst:

Was du jetzt tun musst — praktischer Rat

Du kannst das nicht nur beim Mittagessen mal kurz ansprechen, sonst wird das Thema wieder unter den Teppich gekehrt. Du musst denen zeigen, dass du kein Spielvergnügen bei der Sicherheit hast:

  1. Arbeitsvertrag checken: Bevor du überhaupt was sagst — schau in deinen Vertrag und ggf. Tarifvertrag. Steht da was zur Kostenübernahme? Wenn ja: ausgedruckt mitnehmen zum Gespräch.
  2. Schriftlich auffordern: Wenn die Weiterbildung betrieblich angeordnet ist: klare Mail an den Chef. „Ich brauche die BKF-Module, bitte um Kostenzusage und Freistellung bis [Datum]."
  3. Frist setzen: 14 Tage. Kein „mach mal", sondern ein Datum.
  4. Notfalls selbst zahlen + absetzen: Wenn der Chef sich querstellt und du den Schein dringend brauchst: Mach's selbst und setz es von der Steuer ab. Ist bitter, aber besser als ohne Schlüsselzahl 95 erwischt zu werden.
  5. Eskalation: BALM-Meldung ist die letzte Option — das verbrennt die Brücke endgültig. Vorher Anwalt oder Gewerkschaft einschalten.

Zusammengefasst: Dein Chef ist in der Pflicht, aber du bist derjenige, der die Konsequenzen trägt. Du musst ihn jetzt dazu zwingen, die Sache in Ordnung zu bringen, bevor die Behörden mit dem großen Knüppel kommen.

→ Quelle: § 5 BKrFQG — Verantwortung des Unternehmers

→ Quelle: BALM — Berufskraftfahrerqualifikation

❓ Auch eine Frage? → Schick sie uns im Forum und wir beantworten sie nächste Woche.