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Maut & Recht

Feiertags-Fahrverbote 2026: Alle Termine für LKW

Quelle: BALM · Stand: Januar 2026

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat die Feiertags-Fahrverbote für 2026 veröffentlicht. Was viele nicht wissen: Nicht alle Verbote gelten bundesweit — und für einige gibt es Ausnahmegenehmigungen.

Bundesweite Fahrverbote 2026

DatumFeiertag
1. JanuarNeujahr
3. AprilKarfreitag
6. AprilOstermontag
1. MaiTag der Arbeit
14. MaiChristi Himmelfahrt
25. MaiPfingstmontag
3. OktoberTag der Deutschen Einheit
25. Dezember1. Weihnachtstag
26. Dezember2. Weihnachtstag

Nur in bestimmten Bundesländern

DatumFeiertagBetroffene Bundesländer
4. JuniFronleichnamBW, Bayern, Hessen, NRW, RLP, Saarland
31. OktoberReformationstagBrandenburg, Bremen, Hamburg, MV, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, SH, Thüringen
1. NovemberAllerheiligenBW, Bayern, NRW, RLP, Saarland
💡 Gut zu wissen: Für Transitfahrten durch NRW gibt es beim Fronleichnam- und Allerheiligen-Fahrverbot Ausnahmegenehmigungen. Fahrten von und nach Berlin am Reformationstag sind ebenfalls ausgenommen. Die genauen Erlasse findest du auf balm.bund.de.

Keine Fahrverbote an diesen Tagen

An folgenden Feiertagen gilt kein LKW-Fahrverbot: Heilige Drei Könige (6.1.), Internationaler Frauentag (8.3.), Mariä Himmelfahrt (15.8.), Weltkindertag (20.9.), Buß- und Bettag.

Was bei Verstößen droht

Wer an einem Fahrverbotstag erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von mindestens 75 Euro für den Fahrer und bis zu 500 Euro für den Halter. In Wiederholungsfällen oder bei Gefährdung können die Strafen deutlich höher ausfallen.