Diese Woche regt mich auf: Polizei, BALM, Regierungspräsidium, Hessen Mobil — alle an einem Tisch. Großkampftag auf der A7 bei Kirchheim in Hessen. 26 Fahrzeuge kontrolliert. Zehn stillgelegt. Zehn. Das ist mehr als jeder Dritte.
Was haben die gefunden? Deutliche Überladungen. Schwerwiegende technische Mängel — Bremsen, die beim nächsten Gefälle vielleicht nicht mehr greifen. Ladungssicherung, die den Namen nicht verdient. Ein Sattelzug mit Altreifen, dessen Seitenplanen sich so stark ausbeulten, dass die Ladung während der Fahrt verrutscht war. Fahrer musste komplett abladen.
Und dann die Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Die Klassiker. Zu lang gefahren, zu kurz gepaust. Die Scheiben sagen die Wahrheit — auch die manipulierten. Bußgelder im niedrigen fünfstelligen Bereich. Dazu Geschwindigkeitsverstöße und Überholverbote. Ein Kontrolltag, der sich gewaschen hat.
Aber das ist nicht mal das, was mich diese Woche wirklich aufregt. Was mich aufregt: Seit dem 1. Juli gilt eine neue Regel, die kaum einer auf dem Schirm hat.
Bisher galt: Digitaler Fahrtenschreiber Pflicht ab 3,5 Tonnen. Jetzt hat Berlin — sorry, Brüssel — die Grenze gesenkt. Ab 2,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht brauchst du einen intelligenten Fahrtenschreiber Version 2 (FS GEN II V2). Und zwar bei grenzüberschreitendem Güterverkehr oder Kabotage.
Das betrifft vor allem Sprinter und Kleintransporter. Drei davon haben sie bei der A7-Kontrolle direkt kassiert — keine Tacho-Scheibe drin, Weiterfahrt untersagt. Der Chef darf kommen und das Fahrzeug abholen. Oder den Tacho nachrüsten lassen. Vor Ort.
Für dich als Fahrer heißt das: Wenn du einen Sprinter oder leichten Transporter mit Anhänger bewegst und damit über die Grenze fährst — check VOR der Abfahrt, ob das Ding einen digitalen Tacho hat. Sonst ziehen sie dich bei der nächsten Kontrolle raus. Und die kommen jetzt öfter. Die BALM hat Blut geleckt.
Ach ja: Anhänger zählen mit. Dein Sprinter wiegt 2,2 Tonnen, der Hänger 800 Kilo? Macht 3,0 Tonnen Gesamtgewicht — Tacho-Pflicht. Die rechnen das zusammen, keine Sorge.
Ausnahmen gibt's für Werkverkehr (eigene Ware, eigener LKW, Fahren ist nicht deine Haupttätigkeit) — aber das musst du im Zweifel nachweisen können. Lieferscheine, Arbeitsvertrag, Fahrzeugschein. Ohne Papiere bist du dran.
Die BALM selbst hat eine FAQ veröffentlicht (siehe Quelle unten). Kurzfassung: Alle leichten Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen brauchen den digitalen Tacho, sobald sie gewerblich über die Grenze fahren. Transit durch Deutschland ohne Be- und Entladung ist übrigens nicht betroffen — solange du im selben anderen EU-Land lädst und löschst.
Aber ehrlich: Wer fährt schon "nur Transit" und kann das auf Verlangen beweisen? In der Praxis bedeutet die neue Regel: Jeder Sprinter, der gewerblich ins Ausland fährt, gehört mit digitalem Tacho ausgestattet. Punkt.
Die Kontrollen sind richtig. Keine Frage. Wer mit platten Bremsen und verrutschter Ladung über die Autobahn fährt, gehört rausgezogen. Das gefährdet nicht nur den Fahrer, sondern alle um ihn herum. Da gibt's keine zwei Meinungen.
Aber was mich ankotzt: Wieder mal sind es die Fahrer, die den Kopf hinhalten. Der Chef kauft den billigsten Sprinter ohne Tacho — der Fahrer darf bei der Kontrolle stehen bleiben. Der Chef drückt die Tour so eng, dass die Lenkzeiten nicht passen — der Fahrer zahlt das Bußgeld. Der Chef spart sich die Ladungssicherung — der Fahrer riskiert sein Leben, wenn die Altreifen durch die Plane kommen.
Die neuen Regeln sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber solange die Verantwortung für Verstöße beim Fahrer kleben bleibt, während der Disponent im klimatisierten Büro die nächste unmögliche Tour plant, ändert sich nichts.
→ Quelle: Osthessen-Zeitung — Kontrollen auf A7: 10 von 26 Fahrzeuge stillgelegt (06.07.2026)
→ Quelle: HNA — Lkw auf A7 gestoppt: lebensgefährliche Mängel (06.07.2026)
→ Quelle: BALM — Neue Regelungen zur Fahrtenschreiberpflicht ab 01.07.2026
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