Ab 2026 gilt: Wer mit älteren Fahrzeugen international unterwegs ist, muss den Smart Tacho 2 nachrüsten. Gleichzeitig werden die Regeln des EU-Mobilitätspakets deutlich strenger kontrolliert. Wir erklären, was auf LKW-Fahrer und Unternehmen zukommt.
Der intelligente Tachograph der zweiten Generation (G2) ist seit August 2023 für Neufahrzeuge Pflicht. Er kann deutlich mehr als sein Vorgänger:
Die Nachrüstung kostet je nach Fahrzeug und Werkstatt zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Einheit. Hinzu kommt: Die Fahrerkarte muss kompatibel sein — bei älteren Karten ist oft eine vorzeitige Neubeantragung nötig.
Die Branche warnt vor Werkstatt-Engpässen: Wenn tausende Fahrzeuge gleichzeitig nachgerüstet werden sollen, kann es zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommen. Wer jetzt noch keinen Termin hat, sollte schnell handeln.
Die Regeln sind nicht neu, aber ab 2026 werden sie konsequent kontrolliert — auch dank des Smart Tacho 2:
Fahrer müssen alle vier Wochen an ihren Wohnort oder den Betriebssitz zurückkehren. Die Fahrt dorthin zählt als Arbeitszeit, die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Die regelmäßige Wochenruhezeit (mindestens 45 Stunden) darf nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden. Der Arbeitgeber muss eine geeignete Unterkunft stellen und bezahlen.
Innerhalb von 7 Tagen sind in einem anderen EU-Land maximal drei Kabotage-Fahrten erlaubt. Danach folgt eine viertägige Abkühlphase, bevor weitere Kabotage-Fahrten im selben Land zulässig sind.
Ab 1. Juli 2026 gilt die Tachographenpflicht auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen (statt bisher 3,5 Tonnen), wenn sie gewerblich im grenzüberschreitenden Verkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden. Das betrifft vor allem Sprinter und Kleintransporter.